Sie erhalten den Selbstbehalt zurück, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach einer erfolgten Vor-Ort-Energieberatung eine der folgenden Maßnahmen umsetzen:
- Einbau von min. einer hocheffizienten Umwälzpumpe - ausgenommen sind Pumpen, die im Zuge eines aus dem Steirischen Umweltlandesfonds geförderten Heizungstausches eingebaut oder getauscht werden
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Tausch von alten, fachgerecht entsorgten E-Geräten der Klassen Kühl- oder Gefrier- und Gefrierkombigeräte und Waschmaschinen auf min. C Geräte sowie E-Herde und Backofen auf neue min. A++ Geräte
- Einbau von automatischen Thermostatventilen
- Errichtung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Stromspeichers
- Sanierung nach klimaaktiv Standard - Bronze, Silber, Gold
- Tausch der Heizflächen auf Niedertemperatur-wärmeabgabesystem samt hydraulischem Abgleich (Umstellung von min. 75 % der beheizten Wohnnutzfläche), welche mit Hochtemperaturwärmeabgabesystemen (Radiatoren Heizung) versorgt sind
- Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung
- Anschaffung eines E-Autos/ E-Gebrauchtwagens